Destillate
aus Wein
Man unterscheidet Destillate aus Wein in Branntwein und Weinbrand bzw. Brandy.
Bei Branntweinen liegt die Abtriebsgrenze unter 86% Vol. Sie haben keine Mindestreifungsdauer, müssen aber mind. 37,5% Vol. Alkohol
aufweisen. Weinbrände bzw. Brandys dürfen 50% des Alkohols aus einem einzigen
Destillat enthalten, das bis zu 94,8% destilliert wurde. Die Mindestreifezeit
beträgt hier sechs Monate und das Endprodukt muss mind. 36% Vol. Alkohol enthalten.