Versetzte
Weine
Versetzte Weine sind Dessert-, Süd-, Süß- oder Likörweine.
Zum einen charakterisiert sie die Beschaffenheit der verwendeten Weintrauben. Aber auch besondere
Behandlungs- und Herstellungsweisen und die Haltbarkeit spielen neben Zusätzen
wie z.B. Kohlensäure, Alkohol und Most eine Rolle.
Gesetzliche Bestimmungen:
Die Bezeichnung versetzte Weine ist eigentlich ungültig. Sie wird nur in Deutschland weiterhin umgangssprachlich verwendet. Es handelt sich eigentlich um Dessert-, Süd-, Süß- oder Likörweine.
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft hat an Stelle des in der BRD üblichen Begriffs Dessertwein die Bezeichnung Likörwein eingeführt. Ausnahmen stellen aufgespritete
Weine (mit Alkohol versetzte Weine) dar, die weiterhin als Dessertweine bezeichnet werden.
Als Dessert-, Süd-, Süß- oder Likörwein bezeichnete Erzeugnisse
dürfen ausschließlich im Ausland hergestellt werden und im Inland lediglich mit anderen Dessertweinen
verschnitten oder anderweitig behandelt werden (Ausnahme: deutscher Wermut).
Doch im Gegensatz zu dem früheren deutschen Weingesetz dürfen Likörweine seit der
EWG-Bestimmung nunmehr auch im Inland hergestellt werden.
Arten:
Die fälschlicher Weise so genannten versetzten Weine werden
in Gruppen eingeteilt. Da jedes Produkt sein eigenes Herstellungsverfahren hat,
kann die Erzeugung nicht pauschal behandelt werden. Sie ist in jedem Unterkapitel
gesondert angeführt. Die Gruppen sind folgende:
Zusatz von Alkohol und Most
Sherry, Portwein, Madeira, Samos (Griechenland), Mavrodaphne (Griechenland)
Zusatz von Alkohol, Weinmost und Mostkonzentraten
Marsala (Sizilien), Malaga (Spanien)
Zusatz von Rosinen (Trockenbeeren) und Most
Tokajer (Ungarn)
Zusatz von Alkohol und Zucker
Refosco (Jugoslawien), Karlowitzer (Kroatien)
Zusatz von Alkohol, Zucker und Kräuterauszügen
Wermut/Vermouth
Zusatz
von Alkohol, Traubensaft, Chinarinde und Aromen
Dubbonnet (Frankreich), St. Raphael (Frankreich)